Regelmäßige Inspektion Ihrer Fachräume und Chemikalienschränke in Apotheken, Schulen, Universitäten und der Industrie:
Sie möchten Ihre Sammlung einer regelmäßigen Kontrolle hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen unterziehen?
Wir überprüfen die Chemikalienlagerung in Ihren Fachräumen! Gerne bieten wir Ihnen einen Wartungsvertrag mit selbst-wählbarem Zeitintervall (z.B. jährlich) zur Überprüfung Ihrer Räume und Einrichtungsgegenstände, Laborabzüge, Chemikalienschränke und Chemikaliengebinde an.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 176/477 40 233 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@chemikalienservice.de .
Inspektion ortsfester Einrichtungsgegenstände (Laborabzüge, Gefahrstoffschränke) durch wiederkehrende Prüfungen (Wirksamkeitsprüfung) gemäß § 14 BetrSichV i.V.m. § 4 ArbStättV – Ablauf
Die regelmäßige Inspektion (jährliche Prüfung) Ihrer ortsfesten Einrichtungsgegenstände (Laborabzüge, Gefahrstoffschränke*) ist neben der Wartung, Instandsetzung und Verbesserung (vgl. VDMA 24176) ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung von a) lüftungstechnischen Anlagen gemäß DGUV 109-002 in Verbindung mit TRBS 1203 und b) Arbeitsmitteln gemäß § 14 BetrSichV i.V.m. § 4 ArbStättV. Diese Wirksamkeitsprüfung geht aus der jährlichen Gefährdungsbeurteilung (GBU) hervor. Zum Umfang der wiederkehrenden Prüfungen dieser Anlagen gehören folgende Aspekte (vgl. DIN EN 14470-1/2 für Sicherheitsschränke; DIN EN 14175, DGUV-Information 213-857 & TRGS 526 für Laborabzüge):
- Prüfen (Feststellung und Beurteilung des IST-Zustandes: visuelle und mechanische Prüfung von Anlagenteilen, Auffangwannen, Ansaugöffnungen, akustische Kontrolle)
- Messen (Luftgeschwindigkeit –> Luftvolumenstrom)
- Beurteilen (SOLL-Luftwechselrate (LWR) = IST-LWR?; SOLL-Zustand Einrichtungsgegenstand = IST-Zustand)
- Ableiten von Konsequenzen (Instandsetzung erforderlich?)
- Aufzeigen von Verbesserungen (regelmäßige Wartung vor Prüfung sinnvoll?)
- Erstellung eines Prüfberichtes (Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung)
Im Rahmen Ihrer Pflichten als Arbeitgeber (Schulträger, Schulleitung; Filialleitung/Inhaber Apotheke; Betriebsvorstand/Betriebsleitung) zur Prüfung der Arbeitsmittel (vgl. § 3 ArbSchG) können Sie entweder Beschäftigte innerhalb des Betriebes bestellen, sofern diese fachkundig und zur Prüfung befähigt sind (vgl. BetrSichV) oder uns als externen Dienstleister beauftragen.
*Schränke zur Lagerung von Stoffen und Gemischen werden allgemein als Gefahrstoffschränke bezeichnet. Einfache Schränke zur Lagerung von Chemikalien, Säuren und Laugen werden als Chemikalienschränke bezeichnet. Entzündbare Stoffe und Gemische (H224, H225, H226) sowie Gase werden meistens in sogenannten Sicherheitsschränken nach DIN EN 14175-1/2 gelagert, welche eine gewisse Widerstandsfähigkeit gegenüber hohen Temperaturen aufweisen.