Dipl.-Chem. Hr. Rudnik
0176 477 40 233
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Entsorgung in Schule, Apotheke & Industrie

Bundesweiter Service: Lagerung & Entsorgung von Chemikalien in Apotheke & Schule - Lager- und Einsparungskonzepte für Abfälle & Chemikalien, Recycling, Inspektion & Sortierung

Wir entsorgen Ihre Chemikalien aus Apotheken, Schulen, Universitäten und der Industrie bundesweit. Sollten Sie zu entsorgende Chemikalien aus Ihrem Bestand sortiert haben oder soll vor Ort eine Aussortierung zwecks Entsorgung vorgenommen werden, so kontaktieren Sie uns telefonisch unter

+49 176/477 40 233 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@chemikalienservice.de .

Beachten Sie unsere maßgeschneiderten Dienstleistungskategorien. Wir beraten Sie auch hinsichtlich einer sinnvollen Abfallsammlung in übersichtlicher Anzahl mit fertigen Behälterzetteln.

Bundesweite Entsorgung von Chemikalien aus z.B. Apotheken, Schulen, Universitäten und der Industrie:

  • Entsorgung von Lösemittelgemischen
  • Entsorgung von Säuregemischen
  • Entsorgung von anorganischen Chemikalien
  • Entsorgung von organischen Chemikalien
©Rudnik: Giftstoffe_Apotheke
©Rudnik: Giftstoffe_Apotheke

Preise auf Anfrage (je nach Menge, Gefahrstoffklasse und Aufwand hinsichtlich Verpackung, Transport, Entsorgungsnachweise).

Anmeldeformular_Entsorgung

Sobald Sie den Kontakt hergestellt haben, nehmen wir Ihre Abfälle vor Ort durch Abholung entgegen.

Ablauf der Entsorgung:

  1. Vor Ort werden die Substanzen unter Einhaltung der Zusammenpackverbote nach Abfallklassen in zertifizierte UN-Fässer sortiert und verpackt. Der Abfallerzeuger ist Inverkehrbringer der Substanzen und bestätigt auf dem Übernahmeschein die korrekte Deklaration der Gebinde.
  2. Der Beförderer mit Beförderungserlaubnis der Behörde gemäß §54 KrWG, Sach- und Fachkundenachweis (inkl. Fahrzeug mit Ausstattung und entsprechendem Versicherungsschutz) bestätigt auf dem abfallrechtlichen Übernahmeschein die korrekte Beförderung zur Entsorgungsstelle gemäß Nachweisverordnung. Dieser abfallrechtliche Übernahmeschein sollte gut verwahrt werden und dient als Nachweis der Entsorgung gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden. Er wird parallel zur schriftlichen Dokumentation auch elektronisch an alle zuständigen Behörden vor der Abfahrt/ dem Abtransport verschickt.
  3. Die Entsorgungskosten richten sich nach der Bruttomasse (die Masse der Substanz zzgl. der Masse des Gebindes) und der Art der Abfälle – je nachdem, in welche Sonderverbrennungsanlage die Abfälle zur Beseitigung gefahren werden (dies richtet sich u.a. auch nach den landesrechtlichen Bestimmungen und den vorgeschriebenen Entsorgungswegen anhand der Vorabkontrolle durch entsprechende Entsorgungsnachweise).

Für eine von uns als Fachbetrieb für das Sammeln und Befördern von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen durchgeführte Abholung gelten die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), die Vorschriften des europäischen Übereinkommens der Länder über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), darüber hinaus die Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG), der Gefahrgutverordnung (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern), der GGAV (Gefahrgutausnahmeverordnung) sowie der Verordnung über die Nachweisführung (NachwV) bei der Entsorgung von Abfällen.

Wir verfügen über die entsprechenden Erlaubnisse und Entsorgungsnachweise (auch für den Transport von phlegmatisierten Explosivstoffen) und haben uns auf die Entsorgung von Chemikalien und Reagenzien aus Apotheken, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen sowie der Industrie mit den dafür vorgeschriebenen Nachweispflichten spezialisiert. Wir helfen Ihnen gerne, das Gefährdungspotential in Ihrem Betrieb durch notwendige Sortierungs- und Entsorgungsmaßnahmen zu minimieren.

Recycling

Sollten Sie zum Beispiel schulübliche Substanzen oder Gebrauchschemikalien abgeben wollen, die noch eine Verwendung finden können („Weiterverwendung“), erhalten Sie einen jeweiligen Sonderrabatt von 30 % auf diese abzugebenden Gebinde (siehe auch Recycling). Dazu nehmen wir Ihre Chemikalien – je nach Menge und Lagerklasse – vor Ort durch Abholung – entgegen oder Sie schicken uns die Chemikalien postalisch zu. Es dürfen nur Chemikalien der dafür erlaubten Lagerklassen postalisch im Sinne eines Gefahrgutversands verschickt werden, sofern es sich nicht um Abfälle gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) handelt (siehe auch unter „Recycling“).

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