Dipl.-Chem. Hr. Rudnik
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Bildungseinrichtungen, Schulen

Bundesweiter Service: Lagerung & Entsorgung von Chemikalien in Apotheke & Schule - Lager- und Einsparungskonzepte für Abfälle & Chemikalien, Recycling, Inspektion & Sortierung

Zunehmende bürokratische Regulierungen führen häufig zu einer Einschränkung der verfügbaren Zeit im Beruf des Lehrenden an der Schule.  Für die Pflege der Chemiesammlung, die Vorbereitung von Experimenten für die SuS, aber auch für die Überprüfung und Behebung von Mängeln durch Instandsetzungs- und Entsorgungsmaßnahmen (bspw. in der Chemiesammlung) im Rahmen der regelmäßig-durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen bleibt kaum Zeit, um letztlich den Vorgaben der Sicherheits- und Gefahrstoffrichtlinien gerecht zu werden. Folglich ist es nicht abwegig, im äußersten Fall mit einer Einschränkung der Beschulung im Fach Chemie zu rechnen, welche sich unmittelbar auf die Qualität des Chemieunterrichtes auswirken kann.

©Rudnik Klassenraum_Schule
©Rudnik Klassenraum_Schule

Durch unsere Dienstleistungen möchten wir Ihnen letztlich diese Zeit geben, um auch für den Erhalt des selbstständigen Experimentierens der SuS an einer sicher-ausgestatteten Schule zu plädieren, indem wir Ihre Chemiesammlung durch erforderliche Maßnahmen (z.B. Sortieren, Entsorgen) wieder instand setzen. Bitte beachten Sie dazu auch die maßgeschneiderten Dienstleistungskategorien hinsichtlich der Bedürfnisse an Ihrer Schule und den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen.

Service für Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, Ausbildungsstätten):

Wir entsorgen Ihre Chemikalien aus den Fach- oder NaWi-Räumen der Schule, Bildungseinrichtung, etc. und beraten Sie vor Ort hinsichtlich moderner Lagerkonzepte, um eine zeitgemäße und transparente Lagerung von Gefahrstoffen zu ermöglichen, sodass die Fachräume Ihrer Einrichtung in einen sicheren Zustand versetzt werden. Gegebenenfalls werden wir in Ihren Fachräumen Eingangsmessungen hinsichtlich potentiell vorhandener Luftschadstoffe, z.B. aus nicht-abgesaugten Chemikalienschränken oder schadhaften Gebinden durchführen, falls dies im Rahmen der zu ermittelnden Gefährdungen für eine sich anschließende Gefährdungsbeurteilung notwendig ist.

Außerdem bieten wir Ihnen kostengünstige Gebrauchschemikalien (recycelte Chemikalien) als Rückläufer aus Apotheken und Universitäten an, um die Umwelt zu schützen und im Sinne der Nachhaltigkeit zu handeln. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter + 49 176/477 40 233 oder schreiben Sie uns eine E-Mail direkt an schule@chemikalienservice.de .

Für die Anmeldung von einzelnen, bereits aussortierten Gebinden oder identifizierten Mengen von Abfallgruppen benutzen Sie bitte das Formular zur Anmeldung:

Anmeldeformular_Entsorgung

Sollten Sie noch erlaubte, aber dennoch brisante Gefahrstoffe entsorgen wollen, die Sie eigentlich noch gerne für Demonstrationsexperimente einsetzen möchten, raten wir Ihnen zur Entsorgung/ Recycling und bieten Ihnen für diese Zwecke individuelle Experimentalvideos auf Anfrage an.

Hinweise zur besonderen Vorsicht beim Umgang mit (alten) Chemikalien in der Schule:

Verklumptes Ammoniumnitrat sollte keinesfalls durch mechanischen Einfluss (Reibung, Stoß oder Schlag) zerkleinert werden. Es besteht Explosionsgefahr!

Ammoniumdichromat gilt als explosionsgefährlich und sollte nach Möglichkeit entsorgt werden.

Diethylether bildet Peroxide. Gefäße sollten niemals restlos entleert oder alter Diethylether eingedampft werden. Explosionsgefahr!

Kalium bildet im Laufe der Zeit gelbe Krusten von gefährlichen Oxiden, die explosionsgefährlich sind.

Pikrinsäure sollte mit Wasser phlegmatisiert sein. Das Gefäß sollte keinen Metalldeckel besitzen, ansonsten können sich gefährliche Metallpikrate bilden, die explosionsgefährlich sind.

Ammonikalische Silbersalzlösungen oder alte Silbernitratlösungen sollten lichtgeschützt und nicht lange aufbewahrt werden. Sie können – falls möglich – mit alkalischer Ascorbinsäurelösung umgesetzt werden.

Weißer Phosphor darf an Schulen nicht mehr gelagert werden. Bis zur Entsorgung sollte der Phosphor in einem Standgefäß unter ausreichend Absperrwasser gelagert und das Gefäß wiederum in einer Metallbüchse in Sand gestellt werden. Die Büchse sollte an einem frostfreien Ort in einem verschlossenen Schrank bis zur Entsorgung aufbewahrt werden.

Feuchter roter Phosphor bildet giftige Phosphane. Gefäß nur im Abzug öffnen!

Radikalstarter (Cumolhydroperoxid, Azobisisobutyronitril, Dibenzoylperoxid) sind vorsichtig zu handhaben!

Verunreinigtes Kaliumchlorat sollte entsorgt werden!

Verunreinigtes Natriumazid sollte ebenfalls entsorgt werden!

Spezielle Angebote:

Wir nehmen Ihnen zum Beispiel überschüssige Gebrauchschemikalien entgegen und bieten sie wieder Schulen an. Sie können bei uns aber auch Gebrauchschemikalien als Rückläufer aus Apotheken erhalten.

Wir vermitteln Ihre überschüssigen Laborgeräte an Bildungseinrichtungen, die diese Materialien benötigen können.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 176/477 40 233 oder schreiben Sie uns eine E-Mail direkt an info@chemikalienservice.de .

Als Fachhändler für asecos Sicherheitsschränke bieten wir Ihnen individuelle Lagerkonzepte an.

Anmeldeformular_Entsorgung

Nützliche Links:

Broschüre „Chemieunterricht – aber sicher!“

D-GISS Verwaltungssoftware für Ihre Chemikaliensammlung

Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) der DGUV NRW

Laborrichtlinie

„Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien“ der BG RCI und BGHM

Recycelte Chemikalien in unterschiedlichen Spezifikationen***

Aceton

Aktivkohle

Aluminiumacetat

Aluminiumchlorid Hexahydrat

Aluminiumhydroxid

Aluminiumoxid

Aluminiumsulfat

Ameisensäure, ω = 25 %

Ameisensäure, ω = 85 %

Amidoschwefelsäure

Ammoniaklösung, ω = 25 %

Ammoniumacetat

Ammoniumaluminiumsulfat

Ammoniumcarbonat

Ammoniumchlorid

Ammoniumeisen(II)-sulfat Hexahydrat (Mohrsches Salz)

Ammoniumeisen(III)-sulfat

Ammoniumhydrogencarbonat

Ammoniummolybdat

Ammoniumoxalat

Ammoniumsulfat

Ammoniumthiocyanat

Ascorbinsäure

Bariumchlorid Dihydrat (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)

Bariumhydroxid

Bariumnitrat (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)

Bärlappsporen (Lycopodium) (Substitutionsprüfung)

Benzoesäure

Bolus rubrum

Borsäure (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)

Brom (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)

Bromphenolblau

Bromthymolblau

Bromkresolgrün

Bromkresolpurpur

1-Butanol (Substitutionsprüfung erforderlich)

2-Butanol

tert.-Butanol

2-Butanon (Methylethylketon)

Buttersäure

n-Butylacetat

tert.-Butylmethylether (als Ersatz für Diethylether, da keine Bildung von Peroxiden)

Calciumcarbonat

Calciumchlorid Dihydrat

Calciumfluorid

Calciumhydroxid

Calciumoxid

Calciumphosphat

Calciumsulfat Hemihydrat (Gips)

Calciumsulfat Dihydrat

Calciumphosphat (tertiär)

Campher

Citronensäure Monohydrat

Dextrin

EDTA

Eisen (Pulver)

Eisen(III)-chlorid Hexahydrat

Eisenocker (Probe)

Eisen(III)-oxid

Eisen(II)-sulfat Heptahydrat

Eisen(II)-sulfid (in Stangen, Brocken, Pulver)

Erde, rot (Probe)

Erde, gelb (Probe)

Essigsäure, ω = 30 %

Essigsäure (Eisessig), ω = 100 %

Essigsäureanhydrid (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG)

Essigsäureethylester (Ethylacetat)

Ethanol, ω = 96 %, vergällt mit 1 % MEK

Gerbsäure

D(+)-Glucose

Glycerin wasserfrei

Glycerin, ω = 85 %

Graphitpulver

Guajazulen

Gummi arabicum

Harnstoff

n-Heptan

Hexamethylendiamin

Indigo

Iod (Experimente zur Sublimation; Experimente zu Redox-Rkt, z.B. Magnesiumplv. und Iod mit Wassertropfen zur Reaktion bringen)

Kaliumacetat

Kaliumaluminiumsulfat (Alaun), z.B. zur Kristallzüchtung

Kaliumbromid

Kaliumcarbonat

Kaliumchlorat (für den Gummibärchen-Versuch) (Tätigkeitsverbot SuS; Substitutionsprüfung)

Kaliumchlorid

Kaliumchrom(II)-sulfat Dodecahydrat (z.B. zur Kristallzüchtung; Experimente durch SuS ab Klasse 5 erlaubt)

Kaliumcitrat

Kaliumdihydrogenphosphat

Kaliumhexacyanidoferrat (II)-Trihydrat (gelbes Blutlaugensalz)

Kaliumhexacyanidoferrat (III) (rotes Blutlaugensalz)

(Die Blutlaugensalze dienen z.B. zur Darstellung von Berliner Blau)

Kaliumhydrogencarbonat

Kaliumhydrogensulfat

Kaliumhydrogentartrat

Kaliumhydroxid, crudum (roh) (z.B. zur Herstellung von Schmierseife)

Kaliumiodat

Kaliumiodid (z.B. für den Elefanten-Zahnpasta Versuch)

Kaliumnatriumtartrat (Seignettesalz), z.B. zur Zubereitung der Fehlingschen Lösung II

Kaliumnitrat, z.B. als Alternative zum Gummibärchenversuch mit Holzkohle o. Schwefel)

Kaliumoxalat

Kaliumpermanganat, z.B. für den Vulkanversuch mit Glycerin, als Anfärbe- und Oxidationsmittel (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)

Kaliumpyrosulfit

Kaliumsulfat

Kaliumsulfit (z.B. als Reduktionsmittel für Kaliumpermanganat)

Kaliumtartrat

Kaliumthiocyanat, z.B. zur Darstellung von künstlichem Blut mit Eisen(III)-Ionen

Kieselsäure

Kupfer (Folie, Späne)

Kupfer(II)-acetat

Kupfer(II)-chlorid

Kupfer(II)-hydroxidcarbonat (zur Veranschaulichung der Patina auf Kupferdächern)

Kupfer(II)-nitrat

Kupfer(I)-oxid

Kupfer(II)-oxid (in Drahtform)

Kupfer(II)-sulfat Monohydrat, z.B. zum Nachweis von Wasser

Kupfer(II)-sulfat Pentahydrat, z.B. zur Kristallzüchtung

Lactose

Lithiumcarbonat

Magnesiumacetat

Magnesiumchlorid Hexahydrat

Magnesiumoxid

Magnesiumsulfat-Heptahydrat

Maisöl

Mangan(II)-chlorid (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)

Mangan(IV)-oxid (Braunstein), z.B. als Katalysator zur Darstellung von Sauerstoff aus Wasserstoffperoxid

Marienglas

Mannit

Metallzylinder (verschiedene Metalle in Form von Stäben)

Methanol (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)

Menthol

Methylenblau

Methylenblau-Lösung

Methylrot (Na-Salz)

Methylthymolblau (Na-Salz)

Natriumacetat-Trihydrat, z.B. für die Darstellung eines Wärmekissens

Natriumammoniumhydrogenphosphat

Natriumbromid

Natriumcarbonat wasserfrei

Natriumcarbonat-Monohydrat

Natriumcarbonat-Decahydrat

Natriumchlorid

Natriumcitrat

Natriumdihydrogenphosphat

Natriumdisulfit (Natriumpyrosulfit)

Natriumedetat (EDTA Na-Salz Dihydrat)

Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydrogenphosphat

Natriumhydrogensulfat (z.B. als saures Salz anstelle des Einsatzes von Säuren)

Natriumiodid

Natriumphosphat Decahydrat

Natriumphosphat Dodecahydrat

Natriumpolyphosphat

Natriumsilicat

Natriumsilicat-Lösung (Natronwasserglas-Lösung)

Natriumsulfat Decahydrat

Natriumsulfat wasserfrei

Natriumsulfit wasserfrei (z.B. als Reduktionsmittel für Kaliumpermanganat)

Natriumthiosulfat Pentahydrat (z.B. zur Iodometrie oder Entsorgung von Brom)

Oxalsäure

Palmitinsäure

Paraffinöl dünnflüssig

Petroleumbenzin, 50 – 70 °C (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)

Petroleumbenzin 40 – 80 ° C (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Klasse 4; Substitutionsprüfung)

Petroleumbenzin 100 – 140 °C (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Klasse 4; Substitutionsprüfung)

Phenolphthalein (Achtung: allgemeines Tätigkeitsverbot für Lehrer! Ausnahme über Richtlinie zur Verwendung: RiSU: nur bestimmungsgemäßer Einsatz bei Verwendung für die Herstellung von verdünnter, ethanolischer Phenolphthalein-Lösung. Dabei gilt zu unterscheiden:

Die Tätigkeit von SuS mit einer ethanolisch-wässrigen Lösung von 0,5 % Phenolphthalein- Anteil ist ab Jahrgangsstufe 5 erlaubt.

Die Tätigkeit von SuS mit einer ethanolisch-wässrigen Lösung von 1,0 % Phenolphthalein- Anteil ist ab Jahrgangsstufe 10 erlaubt, sofern das MuSchG beachtet wird. Beschränkungen mit dieser Lösung gelten auch für Lehrer_innen gemäß MuSchG und RiSU! Mit einer Gefährdungsbeurteilung sowie entsprechender Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist der Einsatz von reinem Phenolphthalein also durchaus erlaubt, z.B. zur Herstellung der 0,5 % igen Lösung.

Phenolrot

Phosphor (rot), z.B. für die Oxidation (Kontextbezug zur Reibfläche an Streichholzschachteln)

(Ab Jahrgangsstufe 5 ist die Tätigkeit mit rotem Phosphor durch SuS erlaubt.)

Phosphorsäure, ω = 85 % (technisch)

Polyamidschnitzel

1-Propanol

2-Propanol (Isopropanol)

Phthalsäure (ortho-)

Rubidiumchlorid

Saccharose

Salicylsäure (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)

Salpetersäure, ω = 65 % (technisch) (Tätigkeitsbeschränkung für SuS bis Klassenstufe 4 Substitutionsprüfung)

Salzsäure, ω = 31-33 % (technisch) (Tätigkeitsbeschränkung für SuS bis Klassenstufe 4 Substitutionsprüfung)

Schwefel (Pulver, Fäden, Stangen, Band) (sublimiert, Blume, kolloidal)

Schweflige Säure (ca. 5 % gelöstes Schwefeldioxid)

Schwefelsäure, ω = 95-96 % (technisch) (Tätigkeitsbeschränkung für SuS bis Klassenstufe 4 Substitutionsprüfung)

Seesand (gereinigt)

Silbernitrat

Silbersulfat

Silicium (Pulver)

Siliciumdioxid (Quarzsand)

Siliconöl

Sorbit

Sorbinsäure

Stärke löslich

Thymolblau (Na-Salz)

Thymolphthaleinlösung

Titrisole (auf Anfrage)

Toluol (Tätigkeitsbeschränkung gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)

p-Toluolsulfonsäure Monohydrat

Valeriansäure (n-Pentansäure)

Vanadium(V)-oxid (Tätigkeitsbeschränkung gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)

Vanillin

Wasserstoffperoxid, ω = 30 % (Ph.Eur.) (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4)

Weinsäure

Xylol (Isomerengemisch) (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4)

Zink (Blech, Raspel, Granalien)

Zinkchlorid

Zinkacetat

Zinkoxid

Zinksulfat Heptahydrat

Zinn (Granalien)

Zinn(II)-chlorid (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4; Substitionsprüfung)

Zinn(II)-sulfat (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4; Substitionsprüfung)

***Bitte fragen Sie gerne nach weiteren Chemikalien. O.g. Stoffe stellen nur einen Auszug der zur Verfügung stehenden recycelten Chemikalien dar! Grundlegend sind neben technischen Chemikalien auch andere Spezifikationen (z.B. p.a. oder Ph. Eur.) erhältlich.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Chemikaliensets mit Individualmengen zusammen, um im Sinne des Umweltschutzes nur die benötigten Mengen der entsprechenden Chemikalien beziehen zu können.

Beachten Sie bitte, dass Einschränkungen im Umgang mit Gefahrstoffen (o.g. Tätigkeitsbeschränkungen und -verbote mit Angaben zur Substitutionsprüfung) nicht für jeden o.g. Stoff angegeben wurde und die anwendende Person/ Nutzer*innen zuvor alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich durchführen muss. Für getätigte Angaben in diesem Dokument wird keine Haftung übernommen.

[Anmerkung: Werden grundlegende Gesetze studiert, so lässt sich feststellen, das durchaus noch Vieles möglich ist. Es geht z.B. häufig um die Einschätzung eines Risikos im Umgang mit Gefahrstoffen, welches in Form der Gefährdungsbeurteilung vom Gesetzgeber gefordert wird. Unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen und Dokumentation dieser Einhaltung sind z.B. häufig noch Experimente seitens der Lehrer_innen erlaubt.]

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