Wir bieten Ihnen Chemikalien aus Apotheken, Universitäten und Schulen, die nicht mehr benötigt werden. Wir recyceln** Chemikalien im Sinne einer „Grünen Chemie“, um die endgültige Entsorgung von Chemikalien zu minimieren und noch zu benötigende Chemikalien kostengünstig zu vermitteln. Dabei nehmen wir Bezug auf das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG), welches den Zweck verfolgt, „[…] die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.“
Die Industrie geht beispielsweise mehr und mehr vom linearen zum zirkulären Denken über und nutzt u.a. Online-Plattformen, um Abfälle anzubieten (z.B. über das EU-Projekt Sharebox ), welche für andere Unternehmen wertvolle Ausgangsstoffe darstellen können. Somit soll ein ressourcen- und kosteneffizientes Arbeiten ermöglicht werden (z.B. im Sinne von „One´s trash, another´s treasure“).
Im Sinne des § 6 + 7 KrWG ist grundlegend die „Vermeidung“ von Abfällen durch Weiterverwendung von Chemikalien zu desiderieren. Ein von uns durchgeführtes Verfahren meint die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ und „Recycling“**. Dies sind Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung gemäß § 6 Abfallhierarchie, Absatz 1:
„Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
- Vermeidung,
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
- Beseitigung.“
Sollten Sie bereits überschüssige Chemikalien aussortiert haben, die anderweitig noch eine Verwendung finden, so nehmen wir Ihre Chemikalien entgegen und vermitteln sie nach Überprüfung kostengünstig zum Beispiel an Schulen weiter. Für das Weiterverwenden potentieller Gebrauchschemikalien erhalten Sie einen Rabatt von 30 % für abzugebende Gebinde.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 176/477 40 233 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@chemikalienservice.de . Sobald Sie den Kontakt hergestellt haben, nehmen wir Ihre Chemikalien – je nach Menge und Lagerklasse* – vor Ort durch Abholung – entgegen.
Preise auf Anfrage.
Apotheken können eine Liste mit den schulüblichen Substanzen aus dem Reagenziensatz (nach Dr. Hollborn) anfordern.
Ablauf Wiederverwendung (Recycling**):
- Von Ihnen aussortierte Substanzen oder auszusortierende Substanzen werden z.B. gemäß DGUV-Regel (Bildungseinrichtung) oder Apothekenbetriebsordnung (Apotheke) sortiert, sodass z.B. potentiell schulübliche Substanzen als Abfälle getrennt von weiteren zu entsorgenden Substanzen (Abfällen) abtransportiert werden.
- Die (schulüblichen) Substanzen werden einer Qualitätsprüfung unterzogen und nach erfolgter Prüfung und Deklaration gemäß GHS wieder in den Handel gebracht („Vorbereitung zur Wiederverwendung“ und „Recycling“ von Abfällen gemäß § 6 KrWG).
- Die Substanzen werden zum marktüblichen Verkaufspreis mit entsprechenden Rabatten angeboten.
Kontaktformular:
Standardmäßige recycelte Chemikalien in unterschiedlichen Spezifikationen***
Ameisensäure, ω = 25 %
Ammoniaklösung, ω = 25 %
Essigsäure, ω = 30 %
Essigsäure (Eisessig), ω = 100 %
Kalilauge, c = 0,1 mol/L
Kaliumchlorat (für den Gummibärchen-Versuch)
Kaliumhexacyanidoferrat (II)-Trihydrat (gelbes Blutlaugensalz)
Kaliumhexacyanidoferrat (III) (rotes Blutlaugensalz)
(Die Blutlaugensalze dienen z.B. zur Darstellung von Berliner Blau)
Kaliumhydroxid, crudum (roh)
Kaliumnatriumtartrat (Seignettesalz), z.B. zur Zubereitung der Fehlingschen Lösung II
Kaliumthiocyanat, z.B. zur Darstellung von künstlichem Blut mit Eisen(III)-Ionen
Magnesiumpulver
Methylenblau-Lösung
Natriumacetat-Trihydrat, z.B. für die Darstellung eines Wärmekissens
Natriumcarbonat-Decahydrat
Natriumhydrogencarbonat
Natriumhydrogensulfat
Natriumthiosulfat (z.B. zur Iodometrie oder Entsorgung von Brom)
Schwefel (Pulver oder in Fäden)
Silbernitrat zur Analyse
Xylol (Isomerengemisch)
Zinkraspel
***Bitte fragen Sie gerne nach weiteren Chemikalien. O.g. Stoffe stellen nur einen Auszug der zur Verfügung stehenden recycelten Chemikalien dar! Grundlegend sind neben technischen Chemikalien auch andere Spezifikationen (z.B. p.a. oder Ph. Eur.) erhältlich.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Chemikaliensets mit Individualmengen zusammen, um im Sinne des Umweltschutzes nur die benötigten Mengen der entsprechenden Chemikalien beziehen zu können.
Weiterführende Informationen:
Bio-based chemicals and materials
CHEManager News aus dem Bereich Energie & Umwelt
Umweltbundesamt Informationen aus dem Bereich Abfall, Ressourcen
Legende:
*Es dürfen nur Chemikalien der dafür erlaubten Lagerklassen postalisch im Sinne eines Gefahrgutversands verschickt werden, sofern es sich nicht um Abfälle gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) handelt. Für eine von uns als Fachbetrieb für das Sammeln und Befördern von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen durchgeführte Abholung gelten die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), die Vorschriften des europäischen Übereinkommens der Länder über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), darüber hinaus die Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG), der Gefahrgutverordnung (Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern), der GGAV (Gefahrgutausnahmeverordnung) sowie der Verordnung über die Nachweisführung (NachwV) bei der Entsorgung von Abfällen. Wir verfügen über die entsprechenden Erlaubnisse (auch für den Transport von phlegmatisierten Explosivstoffen) und haben uns auf die Entsorgung von Chemikalien und Reagenzien aus Apotheken, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen sowie der Industrie spezialisiert. Wir helfen Ihnen gerne, das Gefährdungspotential in Ihrem Betrieb durch notwendige Entsorgungsmaßnahmen zu minimieren. Dazu lesen Sie bitte weiter in der Rubrik Entsorgung.
Weiterführende Informationen zum nationalen Gefahrgutversand in limitierten Mengen.
**Recycling meint eine Vorbereitung zur Wiederverwendung und Durchführung einer Qualitätsprüfung. Wird den Chemikalien eine Abfalleigenschaft im Rahmen eines Entledigungswillens, eines Entledigungszwanges oder einer Entledigungstat zugesprochen, sind die Chemikalien als Abfall zu behandeln und unterliegen vollumfänglich der Nachweisverordnung. Durch einen Verwertungsprozess können aus den Abfällen wieder Chemikalien gewonnen werden = Recycling. Daraus ergeben sich die im Abschluss an den Verwertungsprozess zu dokumentierenden Nachweise gemäß § 24 NachwV Abs. 8.